Beschleunigung im Ausbau erneuerbarer Energien

Mit Beginn des neuen Jahres wurden einige Festlegungen im Landesentwicklungsplan NRW geändert. Dadurch soll der Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Wind- und der Solarenergie beschleunigt werden. So wird eine Nutzung von geschädigten Waldflächen für die Windkraft nach Einzelfallprüfung ermöglicht. Auch gibt es Klarstellungen bei der Nutzung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in Form von Agri-Photovoltaik und Floating-Photovoltaik. Die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in Bereichen für Wohnen sowie Gewerbe und Industrie (ASB und GIB) ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sollte aufgrund der Flächenknappheit jedoch nur zur Arrondierung von Siedlungsbereichen eingesetzt        werden.

Den vollständigen Erlass finden Sie hier.

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