Regionalplan: Nach WindBG (Windenergieflächenbedarfsgesetz) müssen die Länder bis zum 31. Mai 2024 nachweisen, dass Raumordnungspläne in Kraft getreten sind, die regionale Vorranggebiete für Windenergie festsetzen.
Im Regierungsbezirk Detmold müssen 13.888 Hektar festgelegt werden
Im LEP (Landesentwicklungsplan) wurde für die sechs Regierungsbezirke NRWs der jeweilige Umfang festgelegt: In der Planungsregion Detmold müssen 13.888 Hektar festgelegt werden, was einem Flächenanteil von 2,13 Prozent entspricht.
Zur Zeit werden in der Bezirksregierung die Leitlinien und Kriterien für Ostwestfalen erarbeitet, wobei erklärtes Ziel ist, die jeweiligen kommunalen Planungen zu übernehmen.
Transparenter Dialogprozess mit Kommunen und Kreise
Die Kommunen und Kreise werden in einen transparenten Dialogprozess eingebunden – gerade haben die Workshops mit allen Gemeinden, Kreisen und den Kammern stattgefunden. Ein großer Teil der Flächen wird im Hochstift bereitgestellt.
Der nächste Schritt ist der Beschluss zu den Leitlinien im Regionalrat im März 2024. Ziel ist es, den Teilregionalplan Wind bis zum Jahr 2025 aufzustellen.