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Regionalplan: In der Region Detmold müssen 13.888 Hektar für Windenergie festgelegt werden - ein Flächenanteil von 2,13 Prozent.

Regionalplan: Kommunen und Kreise am Sachlichen Teilplan Wind beteiligt

Regionalplan: Nach WindBG (Windenergieflächenbedarfsgesetz) müssen die Länder bis zum 31. Mai 2024 nachweisen, dass Raumordnungspläne in Kraft getreten sind, die regionale Vorranggebiete für Windenergie festsetzen.

Im Regierungsbezirk Detmold müssen 13.888 Hektar festgelegt werden

Im LEP (Landesentwicklungsplan) wurde für die sechs Regierungsbezirke NRWs der jeweilige Umfang festgelegt: In der Planungsregion Detmold müssen 13.888 Hektar festgelegt werden, was einem Flächenanteil von 2,13 Prozent entspricht.

Zur Zeit werden in der Bezirksregierung die Leitlinien und Kriterien für Ostwestfalen erarbeitet, wobei erklärtes Ziel ist, die jeweiligen kommunalen Planungen zu übernehmen.

Transparenter Dialogprozess mit Kommunen und Kreise

Die Kommunen und Kreise werden in einen transparenten Dialogprozess eingebunden – gerade haben die Workshops mit allen Gemeinden, Kreisen und den Kammern stattgefunden. Ein großer Teil der Flächen wird im Hochstift bereitgestellt.

Der nächste Schritt ist der Beschluss zu den Leitlinien im Regionalrat im März 2024. Ziel ist es, den Teilregionalplan Wind bis zum Jahr 2025 aufzustellen.

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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