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Mehr Gründerinnen! Neue Programmlinie EXIST-Women

Mehr Gründerinnen in Deutschland: Der Frauenanteil bei Start-up-Gründungen in Deutschland ist nach wie vor ausbaufähig. Im EXIST-Programm betrug der Anteil von Gründerinnen im Durchschnitt der letzten Jahre rund 20 Prozent. Diese Quote soll in den nächsten Jahren deutlich erhöht werden.

Was ist EXIST-Women?

Ziel der neuen Förderlinie ist es, Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu ermutigen, den Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit einzuschlagen. Der Bund stellt in diesem Jahr insgesamt 6,5 Millionen Euro für die neue Programmlinie zur Verfügung.

Noch zu wenig Gründerinnen

Bislang ist der Frauenanteil bei Start-up-Gründungen in Deutschland nach wie vor gering, weshalb ein wesentlicher Teil des vorhandenen Gründungspotentials nicht ausgeschöpft wird. Im EXIST-Programm betrug der Anteil von Gründerinnen im Durchschnitt der letzten Jahre rund 20 Prozent. Diese Quote soll in den nächsten Jahren deutlich erhöht werden.

Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. In Umsetzung der Start-up-Strategie wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Kürze die Richtlinie für die neue EXIST-Förderlinie EXIST-Women veröffentlichen. Damit sich die Hochschulen und Forschungseinrichtungen bereits auf die geplante Fördermaßnahme einstellen können, finden Sie hier eine nicht verbindliche Vorabversion der Richtlinie zum Download bereit.

Weitere Informationen zu EXIST-Women

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In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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