EU-Lieferkettengesetz: Überblick über Kerninhalte

Am 23.Februar 2022 legte die Kommission einen Richtlinienentwurf zur Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette („EU-Lieferkettengesetz“) vor. Der Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz geht sowohl im Geltungsbereich als auch hinsichtlich der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten deutlich über das deutsche Pendant hinaus. S

So sollen bereits Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz in die Pflicht genommen werden, entlang der gesamten Wertschöpfungskette menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu identifizieren – in einer ganzen Reihe von Branchen auch noch kleinere Unternehmen.

Überblick über die Kernaussagen – 1. Reiter anklicken

Weitere Themen

IHK-Konjunkturumfrage für die Branchen Handel, Dienstleistung und Industrie für das Frühjahr 2018
Allgemein

Neue Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine neue Förderlinie zur betrieblichen Klimaanpassung gestartet. Mit der „Beratungsförderung betriebliche Klimaanpassung (BbK NRW)“ unterstützt das Land insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei, sich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten.

weiterlesen