Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Homepage bekannt gegeben, dass es in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 am 31. Dezember 2021 endet, vor dem 07. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten wird. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Hier finden Sie mehr Informationen.
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Prof. Dr. Nina Springer: „Medienlandschaft wird diverser“
Printmedien, Hörfunk und Fernsehen müssen sich der digitalen Transformation stellen. Wie kann dieser Wandel gelingen? Darüber spricht Prof. Dr. Nina Springer von der Universität Münster im Interview. Sie erläutert, wie sich Journalismus verändert hat und wie Leserinnen und Leser davon profitieren können. Und welche Bedeutung dies wiederum für die Verlage hat.