Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Homepage bekannt gegeben, dass es in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 am 31. Dezember 2021 endet, vor dem 07. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten wird. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Hier finden Sie mehr Informationen.

Standort & Infrastruktur
NRW-Kampagnen für Ausbau von Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz und an Mehrfamilienhäusern
Mit gezielter Förderung von bis zu 1.500 Euro pro Ladepunkt sowie den neuen Informationskampagnen „Zuhause laden in NRW“ und „Work and charge NRW“ sollen mehr Lademöglichkeiten an Mehrfamilienhäusern und am Arbeitsplatz entstehen – also dort, wo viele Menschen ihr Auto ohnehin regelmäßig abstellen.