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Mittelstandsbörse Frankreich: Kooperationsgespräche in Paris führen

Um NRW-Unternehmen die Gelegenheit zu bieten Einblicke in die französische Industrie zu gewinnen und auch geeignete Geschäftspartner zu finden, organisieren die IHK Ostwestfalen und die AHK Frankreich gemeinsam mit NRW.Global Business eine Mittelstandsbörse, die vom 6. bis 7. Dezember 2022 in Paris stattfinden wird.

Im Rahmen der zweitätigen Mittelstandsbörse wird den TeilnehmerInnen am ersten Tag Basiswissen zum Absatzmarkt, zur Geschäftskultur sowie zu den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen vermittelt. Bei der Kooperationsbörse am zweiten Tag können die UnternehmerInnen ihr Netzwerk in Frankreich aufbauen und mit vorab definierten, potenziellen GeschäftspartnerInnen in Kontakt kommen.

Die An- und Abreise nach Paris erfolgt individuell. Die Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten trägt jede/r TeilnehmerIn selbst. Der Preis für die Teilnahme an der Mittelstandsbörse beträgt 780,- Euro (zzgl. MwSt.). Für eine weitere Person aus einem Unternehmen beträgt der Teilnahmepreis 390,- Euro.

Programm und Anmeldung

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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