Auf dem Bild ist das chemische Formelzeichen für Kohlenstoffdioxid zu erkennen.

Weitere Information der DEHSt zu CBAM

Nun sind Registrierungsmöglichkeiten für berichtspflichtige Unternehmen verfügbar. Die Übergangsphase des CBAM hat am 01.10.2023 begonnen.

Bitte folgende Hinweise und Informationen beachten:

  1. Newsletter
    Bitte tragen Sie sich auf unserer Website für den CBAM-Newsletter ein, um aktuelle Informationen zu erhalten.
  2. Zugang zum CBAM-Portal für Unternehmer
    Bevor Sie erstmals einen CBAM-Bericht abgeben können, benötigen Sie Zugang zum CBAM-Portal für Unternehmer der Europäischen Kommission. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.
  3. Individuelle Auskünfte
    Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir momentan keine individuellen Antworten auf Ihre Fragen geben können.
  4. Informationen im Internet
    Sie finden alle aktuellen Informationen zu CBAM auf unseren Internetseiten und den Seiten der Europäischen Kommission.

Weiterführende Information finden Sie hier

Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

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