Webinare zur erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich am 22. und 29.11.2022 (Neue EPR-Bereiche Spielzeuge, Sportartikel sowie Heimwerker- & Gartenartikel)

Sie liefern Waren nach Frankreich? In diesem Jahr sind in Frankreich zu den bereits bestehenden Bereichen der Erweiterten Herstellerverantwortung EPR (Extended Producer Responsibility) drei neue EPR-Bereiche hinzugekommen. Seit 2022 unterliegen auch Spielzeuge, Sportartikel sowie Heimwerker- & Gartenartikel der Erweiterten Herstellerverantwortung. Auch bei der Kennzeichnung mit dem Triman kam es im Sommer 2022 zu Änderungen, die in unserem Webinar vorgestellt werden.

Dienstag, 22. November 2022 um 10 Uhr Umweltcompliance Frankreich: EPR-Meldeverfahren und Triman Kennzeichnung
Dienstag, 29. November 2022 um 10 Uhr Umweltcompliance Frankreich: EPR-Meldeverfahren und Triman Kennzeichnung

Melden Sie sich jetzt für einen unserer beiden Termine des Webinars der AHK Frankreich zu den drei neuen EPR-Bereichen Spielzeuge, Sportartikel sowie Heimwerker- & Gartenartikel an und informieren sich zu der Erweiterten Herstellerverantwortung.

Die Experten der AHK Frankreich klären die wichtigsten Fragen wie: „Wer muss seine Verpackungen für die drei neuen EPR-Bereiche lizenzieren?“; „Welche spezifischen Meldepflichten gibt es zu beachten?“, „Welche Artikel fallen unter die drei neuen EPR-Bereiche?“, „Wie grenzen sich die drei neuen EPR-Bereiche von bereits bestehenden EPR-Bereichen ab?“, „Was gibt es Neues zum Triman?“.

Die Webinare sind in deutscher Sprache mit einer Dauer von einer Stunde, unterteilt in 40 Minuten Vortrag und 20 Minuten Fragerunde der Teilnehmer.

Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenlos. Da die Anzahl der Plätze begrenzt ist, werden die Anmeldungen in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt.

Quelle: AHK Frankreich

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen