LAI veröffentlicht Vollzugshinweise zur Brennstoffumstellung und weiteren Rechtsfragen

Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) hat die aktualisierten Vollzugshinweise „Immissionsschutz in der Gasmangellage“ veröffentlicht. Die Hinweise ergänzen Fragestellungen u.a. zum Umgang mit Störfallbetrieben (bspw. Flüssiggas oder Biogas), Ausnahmen vom EU-Recht (IE-Richtlinie) und Beeinträchtigung von FFH Gebieten. Die Vollzugshinweise beinhalten jedoch leider noch nicht die jüngsten Gesetzesänderungen mit den befristeten Ausnahmen nach § 31e-k BImSchG.

Außerdem wurden Hinweise zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.BImSchV), Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und  Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) und Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) veröffentlicht. Darin wurden u.a. die Hinweise „Produktion von Wasserstoff mit kleinen Elektrolyseuren für den Eigenverbrauch“ ergänzt. Auch erschienen LAI-Vollzugsfragen zur (neuen) TA Luft und die Kommentierung zum Anhang 7 der TA Luft (Geruchsimmissionen).

Alle Hinweise können Sie hier herunterladen: Link.

Quelle: DIHK, Berlin

 

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