Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können bis Ende August beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Der Zuschuss ist auf einen Betrag von 50 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt.
Voraussetzung ist die Verdoppelung der Energiekosten zwischen Februar und September 2022 im Vergleich zu 2021.
Die Unternehmen müssen jedoch eine Reihe von Kriterien erfüllen. Um diese in ihrem Verfahren zu unterstützen, bietet die VEA am Mittwoch, den 27. Juli zwei Webinare an:
– Den Link zur Anmeldung für das erste Webinar von 14:00 bis 15:00 Uhr erhalten Sie hier;
– Den Link zur Anmeldung für das zweite Webinar von 15:30 bis 16:30 Uhr erhalten Sie hier.
Quelle: DIHK
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