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Energiepreisbeihilfen starten

Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen läuft jetzt an. Anträge beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind seit dem 15.07.22, 10 h möglich (Link). Grundsätzlich wird ein Teil der Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022 bezuschusst, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Bedingung: Branche ist auf der KUEBLL-Liste und Betrieb hat min. 3 % Energiekosten.

(KUEBLL-Liste siehe Anhang S. 80, Merkblatt siehe Anhang, beim BAFA gibt es ausführliche Informationen siehe Link oben).

Der Antrag muss bis zum 31.08.2022 gestellt sein.

Die Grundförderung beträgt max. 30 % der gestiegenen Kosten bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro. Mehr erhalten Firmen, die zudem einen Betriebsverlust nachweisen und noch einmal mehr erhalten besonders energieintensive Branchen auf der EU-Liste des Temporary Crisis Framework.

Achtung:

  • Erdgas wird in den Fördermonaten Juli bis September (ursprünglich war Juni bis Sept. vorgesehen) nur bis zu 80 Prozent derjenigen Menge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat.
  • Erste Abschlagszahlung i. H. v. 80 % ist innerhalb von wenigen Wochen nach Antragstellung – auch für erst zukünftig erwartete Kosten – möglich.

neu gegenüber dem bisherigen Entwurf ist

  • im Unternehmensverbund können mehrere Unternehmen Anträge stellen, allerdings gilt die maximale Förderungssumme für den ganzen Unternehmensverbund,
  • die Konzernmutter selbst muss kein negatives EBITDA für die höheren Förderungsstufen aufweisen.

Das Zuschussprogramm ergänzt die seit Ende April bzw. Anfang Mai laufenden KfW-Kredite, Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme und seit dem 17. Juni 2022 Margining-Absicherungen. Es hat ein Volumen von 5 Mrd. Euro.

Pressemeldung des BMWK

Anhänge
 Energiekostendämpfungsprogramm BAFA_merkblatt.pdf
ekdp_richtlinie.pdf
KUEBLL CELEX 52022XC0218(03) DE TXT-1.pdf

Quelle: DIHK

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