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Vollständigkeitserklärungen müssen bis zum 15.05.2019 abgeben werden – Signaturkarten jetzt bestellen

Die Vollständigkeitserklärungen für das Berichtsjahr müssen bis zum 15.05.2019 in elektronisch signierter Form vorgelegt werden.

Betroffene Unternehmen müssen ihre Vollständigkeitserklärung von einem unabhängigen Testierer, z. B. Wirtschaftsprüfer oder Umweltgutachter bestätigen lassen. Die Testierer benötigen dafür eine qualifizierte elektronische Signatur, z. B. eine IHK-Signaturkarte. Um zum Stichtag 15.05. nicht in Engpässe zu geraten, ist es empfehlenswert, die erforderliche Signaturausstattung – so noch nicht vorhanden – baldmöglichst zu bestellen.

Weitere Informationen zur Signaturausstattung finden Sie hier.

Seit Anfang 2019 müssenVollständigkeitserklärungen nicht mehr bei den IHKs, sondern bei der neu geschaffenen „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ hinterlegt werden.

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