Der Sachverständigenrat der Bundesregierung hat am 12. Juli sein Sondergutachten zur Einführung einer CO2-Bepreisung veröffentlicht. Die Studie „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ empfiehlt der Bundesregierung die Einführung einer CO2-Bepreisung. Kurzfristig soll CO2 in Wärme und Verkehr einen Preis bekommen. Optionen sind ein nationales Handelssystem oder eine CO2-Steuer. Langfristig soll ein einheitlicher Emissionshandel kommen.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem umfangreichen Sondergutachten die klare Empfehlung zur Einführung einer umfassenden CO2-Bepreisung gemacht. Mittel- bis langfristig sei dabei eine Ausweitung des ETS auf alle Sektoren anzustreben. Mit dem EU-ETS gäbe es bereits ein funktionierendes marktbasiertes Instrument, dass die Zielerreichung in der Industrie und dem Energiesektor sicherstellt. Als Übergangslösung böten sich ein separater Zertifikatehandel oder CO2-Steuerkomponenten für die Nicht-ETS-Bereiche an. Im Gegensatz zu den Gutachten von Umweltministerin Schulze spricht sich der Sachverständigenrat nicht für die Einführung einer CO2-Steuer aus, sondern hebt die Vorteile eines Zertifikatehandels, d. h. einer Mengensteuerung in den Sektoren Wärme und Verkehr hervor.

Das bisherige Vorgehen Deutschlands in der Energiewende wird vom Sachverständigenrat als kleinteilig (insbesondere in den Nicht-ETS-Sektoren) und ineffizient bewertet. „Die auf europäischer Ebene festgesetzten Ziele machen an sich zusätzliche nationale Obergrenzen überflüssig, für die gesamte Volkswirtschaft, aber insbesondere für einzelne Sektoren.“ Eine konsequente Neuausrichtung der Klimapolitik beinhalte darüber hinaus eine Reform der umweltbezogenen Steuern und Abgaben. Besonders stößt sich der Sachverständigenrat zudem am Kohleausstieg und der EEG-Förderung, da beide als rein nationale, wenig kosteneffiziente Projekte auf CO2-Reduktionen in der Energiewirtschaft und somit innerhalb des bestehenden ETS abzielen.

Im Gutachten wird betont, dass bei der Einführung eines CO2-Preises die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen sichergestellt sein müsse. Dabei würden sich die Belastungen der einzelnen Unternehmen erheblich unterscheiden – abhängig von der CO2- und der Energieintensität sowie der möglichen Überwälzung zusätzlicher Kosten auf die Verbraucher. Da außerhalb des ETS vielfach höhere Vermeidungskosten bestehen, halten die Sachverständigen bei einer schnellen/direkten Ausweitung des ETS auf weitere Sektoren steigende Zertifiktepreise für wahrscheinlich. Das hätte direkte Wirkungen auf die bereits heute im ETS befindlichen Unternehmen aus Industrie und Energiewirtschaft, mit der Gefahr einer Verlagerung CO2-intensiver Aktivitäten ins Ausland (Carbon Leakage). Sollten bestehende Maßnahmen zur Sicherstellung des Carbon-Leakage-Schutzes (kostenlose Zuteilung, indirekte Strompreiskompensation) nicht mehr ausreichen, ist mit anderen Mitgliedstaaten der EU die Einführung eines Grenzausgleichs in Erwägung zu ziehen (Hinweis auf handelspolitisches Konfliktpotenzial).

Um die Anreizwirkung aus einem CO2-Preissignal zu unterstützen, sollten begleitende Maßnahmen erwogen werden – bspw. Instrumente zur Investitionsfördrung (Heizungstausch, Auflösen Mieter-Vermieter-Dilemma), zusätzliche Infrastrukturinvestionen (ÖPNV, Netze, Speicher) oder Anpassungen im Steuersystem (Kraftfahrezugsteuer orientiert am CO2-Ausstoss).

Das Ziel einer CO2-Bepreisung bestehe zudem in erster Linie darin, Emissionen zu reduzieren und nicht darin, zusätzliche Steuereinnahmen zu erzielen. Daher sei eine „sozial ausgewogene“ Rückverteilung erzielter Einnahmen vorzusehen, um die Akzeptanz für eine CO2-Bepreisung zu erhöhen. Neben einer pauschalen jährlichen Rückzahlung je Einwohner sollte auch die Reduktion direkter Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge geprüft werden. Einfacher in der Umsetzung und mit positiver Wirkung für eine stärkere Sektorkopplung sei ein Reduzierung der Stromkosten über eine Absenkung der Stromsteuer oder (Teil)Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt.

Das Gutachten beschreibt Ziele und Randbedingungen einer CO2-Bepreisung, formuliert konkrete Handlungsoptionen und bewertet diese. Die Kurzfassung einschließlich einer gelungenen Übersicht und Bewertung der Optionen finden Sie hier. Weitere Details und die vollständige Studie finden Sie hier.

Quelle: DIHK