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EU: Auf dem Weg zu erleichtertem Datenzugang

Die EU macht Daten des öffentlichen Sektors leichter zugänglich, sodass sie für Forschungsprojekte, Künstliche Intelligenz, Blockchain und andere fortgeschrittene Digitaltechnologien verwendet und weiterverwendet werden können. Der Europäische Rat hat dazu am 6. Juni 2019 die revidierte „Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ angenommen.Mit der neuen Richtlinie wird der Geltungsbereich erweitert, sodass neben öffentlichen Stellen nun auch öffentliche Unternehmen aus den Bereichen Verkehr und Versorgung erfasst werden. Eingeführt wird darüber hinaus das Konzept hochwertiger Datensätze, die über eine Programmierschnittstelle (API) kostenlos verfügbar gemacht werden müssen. Die Richtlinie nennt sechs große Kategorien von hochwertigen Datensätzen: Geodaten, Erdbeobachtung und Umwelt, meteorologische Daten, Statistik, Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen sowie Mobilität. Generell werden Daten des öffentlichen Sektors entweder kostenfrei oder gegen ein sehr geringes Entgelt erhältlich sein.

Artikel 10 regelt den Umgang mit Forschungsdaten aus öffentlich finanzierter Forschung: „Die Mitgliedstaaten unterstützen die Verfügbarkeit von Forschungsdaten durch die Annahme nationaler Strategien und einschlägiger Maßnahmen mit dem Ziel, öffentlich finanzierte Forschungsdaten nach dem Grundsatz der ’standardmäßig offenen Daten‘ und im Einklang mit den FAIR-Grundsätzen [Findable, Accessible, Interoperable, Reusable] offen zugänglich zu machen.“

Der Rechtsakt wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Weitere Informationen finden Sie hier:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-28-2019-INIT/de/pdf
Quelle: Kooperation international, eigene Recherche

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