Rechtsänderungen im Umweltbereich

Mit dem Jahreswechsel gehen auch wieder Rechtsänderungen im Umweltbereich einher.
Einen ersten Überblick, welche Neuerungen es 2021 geben wird, finden Sie hier:

  • EU-Abfallrahmenrichtlinie/Chemikaliengesetz, Januar 2021

Die SCIP-Meldepflicht (§ 16f ChemG) an die ECHA setzt ein.

  • CLP-Verordnung, Januar 2021

Erste Anwendungsfrist für Harmonisierte Giftinformationen, Anhang VIII, Meldung an Poison Notification Center (PNC)

  • Ökodesign-Richtlinie, März 2021

Hersteller verschiedener Produkte (etwa Fernseher, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kühlschränke) dürfen ab März 2021 nur noch Geräte auf den Markt bringen, wenn sie Ersatzteile und Reparaturanleitungen vorhalten. Ersatzteile müssen mit „allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können”.

  • EU-Konfliktmineralienverordnung, Januar 2021

Sorgfalts- und Prüfpflichten für die EU-Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold entlang der Lieferkette.

  • Batteriegesetz, Januar 2021

Novelle des BattG tritt in Kraft.

Änderungen umfassen v. a. ein reines Wettbewerbsmodell der Rücknahmesysteme, Registrierungspflicht der Hersteller bei der stiftung ear, verstärkte Informationspflichten.

  • Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV), Juli 2021

Verbot des Inverkehrbringens von Einwegkunststoffprodukten (Wattestäbchen, Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff, to-go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher, wie -behälter aus Styropor).

  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien (OGC-VwV), Dezember 2021

Für viele alte Anlagen zur Herstellung organischer Grundchemikalien treten die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der VwV in Kraft.

  • BImSchV – Verdunstungskühlanlagen, 19. August 2021

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider, die vor dem 19. August 2015 errichtet wurden, müssen bis zum 19. August 2021 von einem Sachverständigen überprüft werden (§ 14 der 42. BImSchV).

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen