Recht auf Reparatur: Konsultation der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am 11. Januar 2022 – im Rahmen der sogenannten Sustainable Product Initiative; kurz SPI aus dem Green Deal – eine Konsultation zur Förderung von Reparatur und Wiederverwendung und somit der Nachhaltigkeit von Produkten eröffnet.

Unternehmen können sich bis zum 5. April 2022 daran beteiligen.

Im Mittelpunkt des legislativen Vorhabens sollen laut EU-Kommission etwa Anreize und Instrumente zur Steigerung von Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten stehen.

Was erwägt die Kommission für Unternehmen genau: Im Raum stehen nach Darstellung der Kommissionsunterlage als eine Möglichkeit etwa freiwillige Verpflichtungen bzw. Anreize für Unternehmen zur Verpflichtung zur Reparatur von Gütern mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Noch weitergehender wäre für Unternehmen eine demnach ebenfalls erwogene Ausweitung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Auch eine mögliche Umgestaltung oder Einschränkung der Verbraucherwahl zur Mängelbehebung durch Unternehmen (eventuell unter bestimmten Bedingungen) zu Gunsten der Reparatur ist demnach eine legislative Erwägung der Kommission. Laut Kommissionsdokument ebenfalls als legislative Option denkbar: Hersteller oder Verkäufer zu verpflichten, Waren nach Ablauf der Gewährleistung zu einem angemessenen Preis oder in einigen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen auch kostenlos zu reparieren.

Mit dem Vorschlag einer bezüglichen Richtlinie ist aktuell im 3. Quartal 2022 zu rechnen.

Die Konsultation der Kommission finden Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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