REACH und Brexit: Unternehmen müssen übertragene Stoffregistrierungen prüfen

Die Europäische Chemikalienagentur weist darauf hin, dass im Zuge des Brexit aus dem Vereinigten Königreich auf Unternehmen in der EU übertragene Stoffregistrierungen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden müssen. Demnach sind hierzu insgesamt mehr als 8000 Übertragungen betroffen.

Betroffen sind etwa Informationen zu Sicherheit und administrativer Art, wie etwa die Rolle des Unternehmens in der Lieferkette. Abhängig von der jeweils konkret betroffenen Art der zu aktualisierenden Informationen haben betroffene Unternehmen hierfür bis zu 3, 6, 9 oder 12 Monate Zeit.

Darüber hinaus gibt die ECHA an, dass 2964 Stoffregistrierungen aus dem Vereinigten Königreich nicht in die EU übertragen wurden und damit rechtlich ungültig sind.

Dazu bietet die ECHA auf ihrer Website auch Hilfestellungen für Unternehmen an.

Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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