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Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Herstellerverantwortung in Frankreich und Deutschland

Mit Beginn des Jahres 2021 sind verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Nachstehend finden Sie ein Update zu diesen Änderungen:

Frankreich: Reparaturfähigkeitsindex für Elektro- und Elektronikgeräte
Der Reparaturfähigkeitsindex wurde im Rahmen des am 10. Februar 2020 verabschiedeten französischen Kreislaufwirtschaftsgesetztes eingeführt. Ziel des Reparaturfähigkeitsindex ist es, das Bewusstsein der Verbraucher für die Reparaturfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten beim Kauf eines Produkts zu stärken.
Folgende fünf Geräte sind zunächst von dem Reparaturfähigkeitsindex betroffen: Frontlader-Waschmaschinen, Smartphones, Laptops, Fernseher, Elektrische Rasenmäher. Der Hersteller des Geräts ist verpflichtet, das Produkt mit einer Punktzahl auf einer Skala von 1 bis 10 zu bewerten, basierend auf einem Bewertungsraster, das vom französischen Umweltministerium entwickelt wurde und verschiedene Kriterien berücksichtigt.
Weitere Informationen erhalten Sie durch den Download des Merkblatts zum Reparaturfähigkeitsindex.

Frankreich: Gebührenaufschlag auf den „Grünen Punkt“ vorerst gestoppt!
Im Februar 2020 wurde in Frankreich ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (LOI AGEC) verabschiedet, das unter anderem Änderungen hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Haushaltsverpackungen in Frankeich vorsieht. Eine dieser Änderungen, nämlich Sanktionen für Kennzeichnungen, die zu Verwirrung bei der Mülltrennung führen können, wurde mit dem Erlass vom 25.Dezember 2020 umgesetzt. So war ab dem 1. April 2021 ein Gebührenaufschlag in Höhe der Entsorgungsgebühr für Verpackungen vorgesehen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind.PRO Europe, Markeninhaber des Grünen Punktes, sowie 5 französische Verbände haben einen Eilantrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt, welchem das oberste französische Verwaltungsgericht (Conseil d’État) am 15. März 2021 stattgegeben hat.Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit bis zur Entscheidung des Hauptsacheverfahrens ausgesetzt.Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz spricht außerdem davon den Triman standardisiert zusammen mit Informationen zur Mülltrennung auf Verpackungen und Produkte aufzubringen, sobald 50% der französischen Bevölkerung dieselben Sammelanweisungen haben. Das neue Logo soll laut Auskunft von CITEO, dem französischen Rücknahmesystem für Verpackungen, nicht vor Ende des 1. Halbjahres 2021 veröffentlicht werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem umfassenden Merkblatt, das unter folgendem Link angefragt werden kann: Merkblatt Triman/Grüner Punkt

Frankreich: Erweiterung der Herstellerverantwortung für chemische Produkte (DDS):
Das neue französische Kreislaufwirtschaftsgesetz hat ebenfalls Änderungen bezüglich des Inverkehrbringens chemischer Produkte, die einer erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich unterliegen und im Französischen als Déchets Diffus Specifiques (DDS) bezeichnet werden, eingeführt. Ab dem Jahr 2021 fallen ebenfalls gewerbliche Produkte unter die französischen DDS-Regelungen. Die Einbeziehung der gewerblichen Produkte erfolgt durch die Schaffung neuer Produktkategorien (insbesondere Außenputz in der Produktkategorie Farben und Lacke) sowie der Anhebung der Volumengrenzen für bestimmte Produktgruppen.
Nützliche Links: Actualités EcoDDS sur les déchets chimiques | EcoDDS

Frankreich: Meldung der chemischen Produkte über das Synapse Tool
Seit dem 1. Januar 2021 ist Frankreich an das ECHA Portal angeschlossen. Unternehmen können somit die Meldungen, die sie im ECHA PCN Portal anlegen auch mit für Frankreich durchführen.
Die zuständige französische Behörde, das Institut National de Recherche et de Sécurité (INRS) teilte mit, dass auch für Biozide die ECHA-Meldungen akzeptiert werden selbst wenn die entsprechenden Gesetzesregelungen noch nicht verabschiedet wurden
Nützliche Links:
Déclaration-Synapse – Déclaration des produits chimiques (INRS – CAPTV)
Poison Centres

Deutschland : Inkrafttreten des Batteriegesetzes (BattG2)
Neben der Erhöhung der Recyclingquoten für Gerätebatterien sieht das neue Batteriegesetz insbesondere die Registrierung der Batteriehersteller und -importeure vor. Die Registrierung hat vor Inverkehrbringen der Batterien zu erfolgen und wird über das Register der stiftung ear abgewickelt, die bereits die Elektroaltgeräteregistrierung verantwortet.
Für die Hersteller, die das Inverkehrbringen ihrer Batterien bereits entsprechend den bis Ende 2020 geltenden Bestimmungen dem Umweltbundesamt (UBA) angezeigt hatten gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2021 für die Registrierung der von ihnen in Verkehr gebrachten Batterien bei der stiftung ear.
Nützlicher Link: Das neue Batteriegesetz | Umweltbundesamt

Deutschland : Novellierung des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetzes – VerpackG
Das deutsche Verpackungsgesetz („VerpackG“) wird derzeit überarbeitet. Ein Großteil der Änderungen soll am 3. Juli 2021 in Kraft treten; einige Bestimmungen werden voraussichtlich erst ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend.
Die Gesetzesänderungen beziehen sich vor allem auf folgende Punkte:

– Erweiterte Registrierungspflichten bei der Zentralen Stelle LUCID für Letztvertreiber von Serviceverpackungen, sowie für alle Erstinverkehrbringer und Importeure von Verpackungen

– Prüfungspflicht für E-Commerce: elektronische Marktplätze dürfen keine Ware mehr anbieten, wenn ihre Verpackung nicht an einem System beteiligt ist. Online Händler sollen die Systembeteiligungpflicht der Unternehmen, die Produkte auf ihrer Plattform verkaufen prüfen. Ziel ist es, die Wettbewerbsgleichheit zwischen dem stationären Handel und Online-Händlern zu fördern

– Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Einwegdosen. Die Verpflichtung sollte ab Januar 2024 auch für Milch und andere Milchproduktflaschen ausgedehnt werden, die derzeit freigestellt sind

– Pflicht Lebensmittel zum sofortigen Verzehr auch in wiederverwendbaren Verpackungen etc. anzubieten

– Neue Nachweis- und Dokumentationspflichten für Verpackungen
Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Nützliche Links:
Novellierung des Verpackungsgesetzes
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen

Quelle: AHK Frankreich

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