Die Veranstaltung betrifft vor allem die Verordnung (EU) 2020/878 mit Änderungen des Anhangs II der REACH-Verordnung / neuen Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter (seit dem 01. Januar 2021, am 31. Dezember 2022 läuft eine Übergangsfrist für bereits erstellte Sicherheitsdatenblätter aus; siehe Artikel 2 und 3 der Verordnung).
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Weitere Informationen der BAuA zu Sicherheitsdatenblättern finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin