REACH: Erweiterung der Kandidatenliste

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine Ergänzung der so genannten Kandidatenliste zur Europäischen Chemikalienverordnung (REACH) um sechs Stoffe auf insgesamt 197 Stoffe oder Stoffgruppen bekannt gegeben.

Die Kandidatenliste umfasst Stoffe, die als besonders besorgniserregend im Hinblick auf ihre mögliche Wirkung auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gelten (SVHCs).

Bei den sechs neuen Stoffen auf der Kandidatenliste handelt es sich u.a. um Fluoranthen, Phenanthren und Pyren (Zwischenprodukt in der chemischen Industrie). Für die neuen Stoffe liegen (mit Ausnahme von Pyren) jedoch bisher keine aktiven REACH-Registrierungen vor. Demnach werden sie offenbar in Mengen größer als 1 t/a weder in der EU hergestellt noch in die EU importiert. Daher erscheint es unwahrscheinlich, dass die sechs Stoffe als Bestandteil von Erzeugnissen in der EU in Verkehr gebracht werden.

Mit der Verwendung von Stoffen auf der Kandidatenliste gehen Informationspflichten längs der Lieferkette nach Artikel 33 der REACH-Verordnung einher, sofern Erzeugnisse mehr als 0,1 Prozent von einem dieser Stoffe enthalten. Die Verwendung von Chemikalien, die auf der Kandidatenliste stehen, macht für Produzenten und Importeure gegebenenfalls eine Notifizierung der ECHA erforderlich.

Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen finden Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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