REACH: Angabe von Nanoformen ab 2. November 2020

Unternehmen müssen bei der Registrierung von Nanomaterialien gemäß der REACH-Verordnung einen Namen für die Nanoformen oder Sätze von Nanoformen ihrer Substanz angeben. Diese Änderung wird am 2. November 2020 nach der nächsten Veröffentlichung von IUCLID wirksam.

Unternehmen, die ihre Nanoformen bereits registriert haben, müssen keine sofortigen Maßnahmen ergreifen, jedoch bei der nächsten Aktualisierung ihres Registrierungsdossiers einen Namen angeben. 

Eine Anleitung und Unterstützung zu Nanomaterialien unter REACH der ECHA hier.

Weitere Themen

Recht & Steuern

Fake-Rechnungen für Umsetzung der DGUV-Richtlinie im Umlauf

Der Schutzverband (DSW) erhält aktuell von verschiedenen Seiten Hinweise auf  gefälschte Rechnungen für die Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften und das in diesem Zusammenhang zu vergebende Zertifikat. Obwohl kein Mitglied bei der rechnungsstellenden Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), wurde auch der Schutzverband selbst mit einer solchen Zahlungsaufforderung kontaktiert.

weiterlesen