REACH: Angabe von Nanoformen ab 2. November 2020

Unternehmen müssen bei der Registrierung von Nanomaterialien gemäß der REACH-Verordnung einen Namen für die Nanoformen oder Sätze von Nanoformen ihrer Substanz angeben. Diese Änderung wird am 2. November 2020 nach der nächsten Veröffentlichung von IUCLID wirksam.

Unternehmen, die ihre Nanoformen bereits registriert haben, müssen keine sofortigen Maßnahmen ergreifen, jedoch bei der nächsten Aktualisierung ihres Registrierungsdossiers einen Namen angeben. 

Eine Anleitung und Unterstützung zu Nanomaterialien unter REACH der ECHA hier.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Biodiversität als Wirtschaftsfaktor: Chancen für Unternehmen

Ist Ihr Unternehmen bereit für die Zukunft? Klimaschutz und Biodiversität sind entscheidend für Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz. Beim Klimaschutzdialog am 04.09.2025 zeigen Ihnen Macher:innen, wie Sie Maßnahmen auf dem Firmengelände und in der Lieferkette erfolgreich umsetzen. Beim anschließenden Waldausflug erleben Sie zudem, was die Natur über zukunftsfähiges Wirtschaften lehrt.

weiterlesen