REACH: Angabe von Nanoformen ab 2. November 2020

Unternehmen müssen bei der Registrierung von Nanomaterialien gemäß der REACH-Verordnung einen Namen für die Nanoformen oder Sätze von Nanoformen ihrer Substanz angeben. Diese Änderung wird am 2. November 2020 nach der nächsten Veröffentlichung von IUCLID wirksam.

Unternehmen, die ihre Nanoformen bereits registriert haben, müssen keine sofortigen Maßnahmen ergreifen, jedoch bei der nächsten Aktualisierung ihres Registrierungsdossiers einen Namen angeben. 

Eine Anleitung und Unterstützung zu Nanomaterialien unter REACH der ECHA hier.

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen