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Praxisworkshop: Wie können zukünftige Anforderungen in puncto Nachhaltigkeit und Circular Economy durch digitale Lösungen unterstützt werden?

Mittwoch, 02.11.2022, 15:00-17:00 Uhr
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, Elsa-Brändström-Straße 1 – 3, 33602 Bielefeld

Um Prozesse, Geschäftsmodelle aber auch Compliance Anforderungen mit Blick auf die zukünftigen Herausforderungen u.a. von EU Taxonomie, Ökodesignrichtlinie, Digitaler Produktpass, EPDs, CSRD oder CO2 Fußabdruck, nachhaltig, klimaschonend und zirkulär zu gestalten, ist eine automatisierte Datenerfassung und -auswertung von Vorteil.

Wir geben Ihnen einen ersten Überblick,

  • welche neuen regulatorischen Anforderungen auf Unternehmen zukommen,
  • welche neuen Arten von Datenanforderungen auf Unternehmen zukünftig zukommen,
  • in welcher Form Daten beschaffen sein sollten,
  • welche Möglichkeiten der Datengenerierung üblicherweise eingesetzte IT-Systeme in Unternehmen bereits heute bieten,
  • an welchen Stellen neue Schnittstellen oder ergänzende IT-Lösungen erforderlich sind,
  • welche Daten ggf. zusätzlich erhoben werden müssen,
  • wie Daten zusammengeführt und ausgewertet werden können sowie daraus abgeleitete Entscheidungen,
  • wie andere Unternehmen diese Herausforderung beispielhaft gelöst haben und
  • wie die eigenen Schritte kurz-, mittel- und langfristig aussehen können.

Referenten:

  • Stefan Holzheuser, Sustainability Consultant für Regulatorik, ecoact | Atos IT GmbH, München
  • Felix Keuterling, Consultant Sustainable IT, ecoact | Atos IT GmbH, Hamburg

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an produzierende Unternehmen.

Eine gemeinsame kostenfreie Veranstaltung von: InnoZent OWL e.V., IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, IHK Lippe zu Detmold, Verein Deutscher Ingenieure VDI Ostwestfalen-Lippe e.V., owl maschinenbau e.V., pro Wirtschaft GT und der Wirtschaftsförderung Paderborn im Rahmen von CirQuality OWL.

Anmeldung:

https://www.innozent-owl.de/02112022-anmeldung-praxisworkshop-wie-koennen-zukuenftige-anforderungen-in-puncto-nachhaltigkeit-und-circular-economy-durch-digitale-loesungen-unterstuetzt-werden/

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Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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