Per- und Polyfluoralkylverbindungen (PFAS): Konsultation des REACH-Helpdesks

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereitet derzeit gemeinsam mit den Behörden der Niederlande, Dänemarks, Schwedens und Norwegens eine Analyse der Beschränkungsmöglichkeiten für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller PFAS in der EU im Rahmen von REACH vor (Anhang XV-Dossier). Dazu führt der REACH-Helpdesk eine Konsultation betroffener Unternehmen durch.

Der “Call for evidence“ soll zu weiteren Informationen über Eigenschaften und die Verwendung von PFAS und möglichen Alternativen für die Entwicklung des Beschränkungsdossiers nach Anhang XV der REACH-Verordnung führen. Diese Informationen werden nach Angaben des Helpdesks für die Bewertung der am besten geeigneten Beschränkungsmaßnahmen sowie des Umfangs und der Bedingungen der Beschränkungsoption(en) verwendet, die in diesem Dossier in Betracht gezogen werden sollen.

Die Konsultation in Form eines Fragebogens betrifft Unternehmen,

  • die PFAS herstellen oder verwenden,
  • die Produkte (Mischungen und Erzeugnisse) verkaufen, die mit diesen Stoffen hergestellt wurden,
  • die PFAS-Alternativen verwenden.

Die Konsultation ist bis zum 31. Juli 2020 geöffnet.

Die Ausarbeitung wird nach Angaben des Helpdesks voraussichtlich etwa zwei Jahre dauern. Das mögliche Inkrafttreten einer Beschränkung wird für das Jahr 2025 erwartet.

Die Konsultation und Mitteilung des REACH-Helpdesks finden Sie hier.

Die Mitteilung der ECHA finden Sie in englischer Sprache hier.

Quelle: DIHK

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