Mit der voraussichtlichen Neuzulassung als herstellereigenes System hat die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) die kostenlose Abholung von gesetzlich verpflichteten Rücknahmestellen neu zu regeln, die erfassten Gerätealtbatterien dem zukünftigen herstellereigenen Rücknahmesystem der GRS übergeben zu wollen.
Neu sind unter anderem:
- die Umstellung auf einheitliche GRS-Standardfassbehälter,
- die Einführung eines elektronischen Registrierungsportals für Rücknahmestellen,
- der obligatorische Bestellprozess über GRS-online und
- wichtige Klarstellungen der gefahrgutrechtlichen Versenderpflichten, die von der Rücknahmestelle zu erfüllen sind.
Mit der Zulassung als herstellereigenes Rücknahmesystem entfallen die bisher geltenden gesetzlichen Bindungsfristen der Rücknahmestellen an die GRS mit sofortiger Wirkung. Rücknahmestellen können ab diesem Zeitpunkt sofort und beliebig das Rücknahmesystem wechseln.
Quelle: DIHK