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Nationales Luftreinhalteprogramm in der Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen Entwurf für ein Nationales Luftreinhalteprogramm veröffentlicht. Die Bundesregierung muss dieses Programm bis zum 1. April 2019 zur Einhaltung der NEC-Richtlinie an die EU-Kommission senden. Es enthält Berichte, Prognosen und Maßnahmenoptionen zur Minderung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe. Stellungnahmen können bis zum 28. Februar 2019 an das BMU gesandt werden.

Die NEC-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Minderung der Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NOX), flüchtigen organischen Verbindungen außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NH3) und primärem Feinstaub (PM2,5). Bis zum 1. April muss die Bundesregierung der EU-Kommission im Luftreinhalteprogramm nun darlegen, mit welchen Maßnahmen sie die Ziele der Richtlinie erreichen möchte.

Um die Minderungsverpflichtungen zu erreichen, schlägt das Programm folgende Maßnahmenoptionen vor:

  • Klimaschutzmaßnahmen
  • Änderung der 13. BImSchV (dazu laufen aktuell Fachgespräche)
  • Nationale Umsetzung der MCP-Richtlinie (mittelgroße Feuerungsanlagen) in der 44. BImSchV
  • Beibehaltung der Regelungen für Festbrennstoffkessel der 1. BImSchV
  • Maßnahmenpaket Straßenverkehr – Umweltprämie und Software-Update für Pkw, Hardware-Nachrüstung für Busse, Förderung Umweltverbund, Fortschreibung der CO2-Grenzwerte für Pkw
  • Maßnahmenpaket Landwirtschaft
  • Förderung eines Wechsels der in der industriellen Produktion eingesetzten Brennstoffe hin zu schwefelärmeren Brennstoffen oder effizienteren Technologien zur Abgasreinigung.

Alle Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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