Zur Vorbereitung auf ein Fachgespräch hat das Bundesumweltministerium einen Diskussionsentwurf für Emissionsanforderungen an Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen in der 13. BImSchV versandt. Die Regelungen dienen der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen (LCP). Dies betrifft Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr.
In dem Diskussionspapier schlägt das BMU Regelungen vor, um Grenzwerte und Anforderungen der BVT-Schlussfolgerung für LCP zu übernehmen und damit Anforderungen für Gasturbinenanlagen (bisher im § 8) und Gasmotoranlagen (bisher im § 9) in der 13. BImSchV zu ändern. Dies würde zahlreiche Grenzwerte und technische Anforderungen verschärfen und neue Anforderungen wie bspw. Jahresmittelwerte für Stickoxide einführen.
Für dieses Diskussionspapier ist vorerst keine offizielle Konsultation vorgesehen. Unternehmen können das Papier auf Anfrage erhalten. Die BVT-Schlussfolgerungen für LCP finden Sie hier.
Quelle: DIHK