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Nachhaltig verpacken und „gut ankommen“: Geht das? – Online-Veranstaltung

Wachsende Abfallberge, Littering, zunehmende Ressourcenverschwendung … Der Staat versucht der Situation durch Sammel- und Recyclingquoten, Gestaltungsanforderungen, Verbote und neue Pflichten Herr zu werden. Verpackungen stehen im besonderen Fokus von Umweltpolitik und Gesellschaft.
Ist „unverpackt“ die Alternative? Oder eher „nachhaltig“ verpackt? Doch was heißt das? Welche verschiedenen Anforderungen müssen Verpackungen erfüllen? Wie kann man nachhaltiger und intelligenter verpacken, insbesondere im Versandhandel? Und woran kann man die Nachhaltigkeit von Verpackungen messen? Experten geben Ihnen in dieser kostenfreien Online-Veranstaltung Antworten aus der Praxis am

Mittwoch, 6. Oktober 2021, 15:00 – 17:00 Uhr (Online via MS-Teams).

Programm

Begrüßung und Einführung
Matthias Carl, IHK Lippe und Ulrike Künnemann, InnoZent OWL

Was macht (künftig) eine gute Verpackung aus?
Dr. Dennis Reinking, packagingLAB Dr. Dennis Reinking

Immer passend verpackt
Carsten Dickmann, Marketing Director Europe, Packsize GmbH

Meet THE BOX – Packaging of the future
Christian Korff, Business Development, LivingPackets

Bewertungsmatrix für nachhaltige Verpackungen
Stefan Alscher, Effizienz-Agentur NRW

Zur Anmeldung

Quelle: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, IHK Lippe zu Detmold

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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