Mögliche Beschränkung von Mikroplastik: ECHA eröffnet Konsultation

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im Januar 2019 – nach vorherigem Auftrag durch die EU-Kommission – einen Beschränkungsvorschlag zu Produkten absichtlich zugesetztem Mikroplastik vorgelegt. Zu diesem Entwurf, der sich auf die Europäische Chemikalienverordnung REACH bezieht, führt die ECHA nun eine öffentliche Konsultation durch. Die noch nicht bindenden Beschränkungsvorschläge der ECHA für absichtlich zugesetztes Mikroplastik zielen auf Produkte ab, aus denen sich das Mikroplastik nachweislich in die Umwelt löst. Dazu zählen nach Angaben der ECHA u. a. Kosmetikprodukte, Waschmittel, Farben und Glasuren, medizinische Produkte, Baumaterialen oder Produkte, die im Öl- und Gassektor zum Einsatz kommen. Insgesamt wird die Bewertung der Vorschläge voraussichtlich bis ins kommende Jahr hinein andauern, ehe die EU-Kommission über die Annahme der Vorschläge entscheidet. Unternehmen können sich bis zum 20. September 2019 an der Konsultation beteiligen.

Die Konsultation der ECHA finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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