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Schlüsselzahlen im Führerschein

Im EU-Kartenführerschein stehen auf der Rückseite in der Zeile 12 oder in der Spalte 12 mitunter eine oder mehrere Schlüsselzahlen. Steht in der Zeile 12 (unter der Spalte 9) eine Schlüsselzahl, gilt diese immer für alle Fahrerlaubnisklassen, die der Inhaber besitzt. Ein Beispiel dafür ist die Schlüsselzahl 01. Diese verpflichtet den Fahrer beim Führen eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich eine Sehhilfe zu tragen.

Stehen dagegen in der Spalte 12 Schlüsselzahlen, gelten diese nur für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen, hinter denen die Schlüsselzahlen eingetragen sind. Steht beispielsweise hinter der Klasse BE die Schlüsselzahl 79.06, dann darf der Inhaber auch Fahrzeugkombinationen führen, bei denen das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers 3.500 kg übersteigt – in der Praxis als sogenannte “Mini-Sattel” bekannt.

Es gibt grundsätzlich nur zwei- oder dreistellige Schlüsselzahlen. Zweistellige Schlüsselzahlen kennzeichnen immer EU-weit gültige Einschränkungen, Auflagen oder Besonderheiten. Diese können allerdings mit einer zusätzlichen zweistelligen Schlüsselzahl präzisiert werden.

Beispiel: Die Schlüsselzahl 01 bedeutet, dass der Fahrer/die Fahrerin beim Fahren eine Sehhilfe („Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz“) nutzen muss. Es steht dem Fahrer/der Fahrerin frei, ob die Korrektur des Sehvermögens durch eine Brille oder durch Kontaktlinsen bewerkstelligt wird. Dagegen bedeutet die Schlüsselzahl 01.01 konkret nur die Nutzung einer Brille, 01.02 konkret nur die Nutzung von Kontaktlinsen, 01.03 konkret die Nutzung einer Schutzbrille etc..

Dreistellige Schlüsselzahlen kennzeichnen nur in Deutschland gültige Einschränkungen, Auflagen oder Besonderheiten.

Beispiel: Wer bis zum 31.12.1998 die alte Klasse 3 erworben hat, darf in Deutschland nicht nur einen LKW bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse fahren, sondern auch Busse bis 7,5 t – sofern keine Fahrgäste befördert werden. Auf dem Kartenführerschein würde in diesem Fall in der Spalte 12 zur Klasse C1 die Schlüsselzahl 171 stehen. Diese Schlüsselzahl erweitert demnach den Umfang der Klasse C1 auf das Fahren von Bussen, schränkt diese Erweiterung aber gleich wieder auf das Fahren von leeren Bussen wieder ein. Wer im Ausland einen leeren Bus mit der Klasse C1 (171) fahren würde, macht sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar.

Eine komplette Übersicht aller Schlüsselzahlen ist der Anlage 9 (zu § 25 Abs. 3 FeV) zu entnehmen.

Autor: Volker Uflacker

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