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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – „Abstrakte Risikoanalyse“ datenbasiert und automatisiert selbst durchführen am 09.04.2024

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Das Gesetz gilt ab diesem Jahr auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland. Darüber hinaus sind zunehmend auch kleinere Unternehmen aufgrund von Nachfragen ihrer Kunden mit der Umsetzung der Sorgfaltspflichten gemäß LkSG befasst.

Zu den Kernelementen der Sorgfaltspflichten im Rahmen des LkSG gehört die Risikoanalyse. Ziel der Risikoanalyse nach dem LkSG ist es, Kenntnis über die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bezogen auf Zulieferer zu erlangen und für die weitere Bearbeitung zu priorisieren. Die abstrakte Risikoanalyse stellt vor der konkreten Risikoanalyse den ersten Schritt im Rahmen der menschenrechtlichen Risikoanalyse dar. Hier müssen Länder- und Branchenrisiken in Bezug gesetzt werden zu den Tätigkeiten im eigenen Geschäftsbereich und zum kompletten Beschaffungsportfolio. Die abstrakte Risikoanalyse ist somit ein sehr datenintensiver und IT-lastiger Schritt.

Im Rahmen der kostenfreien Präsenzveranstaltung

am Dienstag, 9. April 2024, 15:30 – 17:00 Uhr

wird eine Anwendung der Handelsgesellschaft Sparrenberg (HGS) präsentiert, die es ermöglicht, selbst und auf eigenen Systemen die datenbasierte, toolgestützte abstrakte Risikoanalyse aufwandsarm durchzuführen. Im Ergebnis entstehen Listen von potenziellen Hochrisikozulieferern, -Warengruppen, und –Bedarfsstandorten als Grundlage für die konkrete Risikoanalyse.

Diese Veranstaltung der IHK-Erfa-Gruppe „Einkauf und Materialwirtschaft“ ist für weitere Interessenten geöffnet.

Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

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