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Konsultation zur möglichen Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie

Die EU-Kommission hat eine sogenannte Sondierungskonsultation im Zuge der geplanten Revision der Abfallrahmenrichtlinie eröffnet. Unternehmen können sich bis zum 22. Februar daran 2022 beteiligen.

Mit einer möglichen Novellierung der Richtlinie will die EU-Kommission nach eigener Angabe im Grundsatz das Aufkommen von Abfall in der EU reduzieren und das Recycling durch Optimierungen der getrennten Abfallsammlung stärken. Auch sollen Altöle in der EU vermehrt gesammelt und behandelt werden. Zur Erreichung dieser Ziele erwägt die Kommission im Zuge einer Richtlinienüberarbeitung verschiedene Maßnahmen.

Konkret steht offenbar die mögliche Entwicklung zusätzlicher Regularien zur Verringerung von Abfallmengen im Raum, welche laut Begleitdokument der EU-Kommission neben verschiedenen Maßnahmen zur Vermeidung auch konkrete Zieldefinitionen zur Abfallreduzierung beinhalten könnten. Was die Sammlung und Aufbereitung von Altölen in der EU anbelangt, könnte es mit einer Novellierung ebenfalls zu neuen Zielfestlegungen in der Richtlinie kommen. Darüber hinaus erwägt die Kommission, Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung noch stärker in die Richtlinie einzubinden. Dies gilt u. a. im Hinblick auf zusätzliche Produktgruppen wie etwa Textilien oder Öle. Unternehmen müssten sich bei einer entsprechenden Ausdehnung des Verursacherprinzips in der Richtlinie auf neue Vorgaben einstellen.

Darüber will die Kommission die getrennte Abfallsammlung in der EU verbessern. Dazu könnten etwa mögliche Konkretisierungen und Verringerungen bisheriger Ausnahmen erfolgen – dies z. B. wiederum durch neue Mindestvorgaben zur Abfalltrennung am Ursprung.

Weitergehend denkt die Kommission im Zuge einer möglichen Richtliniennovelle offenbar an die Vorlage zusätzlicher Leitlinien, etwa was Bestimmungen zur Abfallvermeidung, die Anforderungseinhaltung bei der erweiterten Herstellerverantwortung oder Verbesserungen bei der Wiederverwendung von Abfällen durch dessen getrennte Sammlung anbelangt. Abschließend will die EU-Kommission im Zuge einer möglichen Revision die Um- und Durchsetzung der Richtlinienbestimmungen fördern.

Mit der Vorlage eines Vorschlages der Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie ist aktuell im Frühjahr 2023 zu rechnen.

Die Konsultation der EU-Kommission finden Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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