Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat die überarbeiteten Prüfleitlinien für die Prüfung der Vollständigkeitserklärung für Verpackungen nach § 11 VerpackG veröffentlicht. Sie gelten für das Bezugsjahr 2021. Die Leitlinien finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin