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„Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärung“ aktualisiert

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat die überarbeiteten Prüfleitlinien für die Prüfung der Vollständigkeitserklärung für Verpackungen nach § 11 VerpackG veröffentlicht. Sie gelten für das Bezugsjahr 2021. Die Leitlinien finden Sie hier. 

Quelle: DIHK, Berlin

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