Konsultation zur EU-Altfahrzeugrichtlinie

Als Teil des Green Deal will die EU-Kommission die europäische Richtlinie zu Altfahrzeugen überarbeiten, um deren Reparierbarkeit, Sammlung, Wiederverwendung und Wiederverwertung zu steigern. Dazu hat die Kommission eine öffentliche Konsultation eröffnet. Im Raum stehen etwa punktuelle Anpassungen oder eine komplette Überarbeitung der Richtlinie. Hintergrund ist u. a. die zunehmende Produktion von E-Fahrzeugen sowie den dazu verwendeten Batterien – die Richtlinie soll an diese neuen Entwicklungen angepasst werden.

Um die Nachhaltigkeit bereits bei der Herstellung von Autos zu fördern, erwägt die Kommission ebenfalls die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Autos sowie Vorgaben zum Einsatz von Rezyklaten. Auch will die Kommission die Umsetzung und Durchsetzung der Richtlinie verbessern. So würde ein erheblicher Teil der Altfahrzeuge bisher nicht erfasst.

Im gleichen Zuge soll auch die Richtlinie über die Typengenehmigung für Kraftfahrzeuge – zu den benannten Zielen – überarbeitet werden.

Mit einem Vorschlag der Kommission ist aktuell im vierten Quartal 2022 zu rechnen.

Die Konsultation finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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