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Für eine nachhaltige Welt ohne Abfall – bewerben für den Green Alley Award

Green Alley Award zeichnet Startup Pioniere der Circular Economy aus

Startups der Region aufgepasst: Euer Kampf für eine nachhaltige Welt ohne Abfall wird belohnt. Bewerbt euch jetzt für den Green Alley Award, Europas ersten Startup Preis der Circular Economy. Der Green Alley Award zeichnet Geschäftsideen aus, die mit Hilfe digitaler Lösungen wie Sensorik, Automatisierung oder dem Internet der Dinge, aber auch klassischer Abfallvermeidung und Recycling, die Ressourcen unserer Erde in einen Kreislauf zurückführen. Die sechs besten Startups fahren zum großen Pitch Finale nach Berlin, wo sie in Mentoring Gesprächen auf hochrangige Experten treffen und ihre Idee live einem großen Netzwerk der Europäischen Circular Economy und Startup Szene vorstellen. Der Gewinner des Awards erhält 25.000 Euro Preisgeld. Zusätzlich haben alle Bewerber die Chance, mit dem Seedmatch Crowd Award der Crowdfunding Plattform Seedmatch ausgezeichnet zu werden. Bis zum 1. Juli 2018 können Bewerbungen online über www.green-alley-award.com/apply eingereicht werden. Das ist eure Gelegenheit, in der Circular Economy Europas durchzustarten.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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