Der Bundesrat hat sich in der Sitzung am 13.03.2020 dafür ausgesprochen, die Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen auszudehnen. Entsprechend der Entschließung, die Hessen und Baden-Württemberg angeregt hatten, soll die Getränkeart bei der Frage der Pfandpflicht keine Rolle mehr spielen. Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift.
Voraussetzung für die erweiterte Pfandpflicht soll nach dem Beschluss zum einen die erhöhte Recyclingfähigkeit solcher PET-Flaschen sein, zum anderen sollen die aus den Flaschen gewonnenen Rezyklate gut zu verwerten sein. Dem Handel soll eine ausreichende Übergangsfrist eingeräumt werden. Vor der Ausweitung der Pfandpflicht soll zudem eine umfangreiche Kostenfolgenabschätzung vorgenommen werden.
Den Beschluss finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin