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Novelle der EU-Strompreiskompensation: DIHK-Stellungnahme eingereicht

Der DIHK hat am 10. März seine Stellungnahme zur Novelle der Strompreiskompensation bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Die zentralen Empfehlungen des DIHK sind:

  • Die Strompreiskompensation wird mit steigenden CO2-Preisen für den Erhalt der globalen Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen an Bedeutung gewinnen. Die Europäische Kommission sollte daher die Liste der beihilfeberechtigten Sektoren im Rahmen der angekündigten und unbedingt notwendigen qualitativen Bewertung um weitere Sektoren ergänzen und insbesondere „Preisnehmer“ berücksichtigen.
  • Die Beihilfeintensität sollte mindestens 85 % erreichen.
  • Der DIHK unterstützt das „Cap“ für besonders Carbon Leakage-gefährdete Unternehmen, das sich auf 0,5 % der Bruttowertschöpfung belaufen sollte. Damit wird ein Gleichklang zu den Regelungen für die Begrenzung der Kosten erneuerbarer Energien hergestellt.
  • Der DIHK sieht die Einführung zusätzlicher Konditionalitäten kritisch, da bereits ausreichend Anreize zur Effizienzsteigerung und Emissionsminderung bestehen. Die vorgeschlagenen Erfüllungsoptionen müssen angepasst werden, da sie in der aktuellen Ausgestaltung an der unternehmerischen Realität vorbeigehen.
  • Eine jährliche, pauschale Absenkung der Stromeffizienzbenchmarks bewertet der DIHK kritisch. Aus Effizienzsteigerungen in der Vergangenheit lassen sich kaum Schlüsse bezüglich zukünftiger Potenziale ziehen.
  • Zur Berechnung der CO2-Emissionsfaktoren sollte auf die CO2-Intensität der auf dem Strommarkt preissetzenden Kraftwerke (sog. „marginaler Emissionsfaktor“) auf Ebene der regional gekoppelten Strommärkte abgestellt werden.

Hintergrund

Im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) ist es den Mitgliedsstaaten erlaubt, Unternehmen aus strom- und handelsintensiven Sektoren Beihilfen zu gewähren, um die durch das EU ETS verursachten Strompreissteigerungen zu kompensieren. Durch diese Strompreiskompensation soll die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen gewahrt bleiben und so die Verlagerung von Produktionskapazitäten in Staaten mit weniger stringenten Klimaschutzanforderungen (Carbon Leakage) verhindert werden.

Die aktuell geltenden Beihilfeleitlinien für das EU ETS laufen Ende des Jahres aus und werden von der Europäischen Kommission deshalb für die 4. Handelsperiode (2021 – 2030) novelliert. Die Leitlinien bestimmen den Rahmen, innerhalb dessen die Kommission die von den Mitgliedsstaaten eingeführten Mechanismen zur Strompreiskompensation bewertet und genehmigt.

Die Europäische Kommission hat Mitte Januar 2020 einen ersten Entwurf der Beihilfeleitlinien für die Kompensation der indirekten Kosten des Europäischen Emissionshandelssystems (sog. Strompreiskompensation) veröffentlicht. Die Brüsseler Behörde schlägt vor, die Zahl der beihilfeberechtigen Sektoren signifikant zu reduzieren (von 14 auf 8 Sektoren und Teilsektoren). Zudem sollen neue Bedingungen an die Gewährung der Beihilfe geknüpft werden, wie beispielsweise die Verpflichtung, die Empfehlungen eines Energieaudits umzusetzen.

Quelle: DIHK, Berlin

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