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DIHK-Merkblatt zum KWKG

Unternehmen, die eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) anschaffen, modernisieren oder einfach nur einsetzen möchten, müssen einiges beachten. Ein neues Merkblatt des DIHK hilft, den Überblick zu behalten.

Das ohnehin schon komplexe Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wurde mit seiner Novellierung Anfang Juli noch einmal komplizierter – unter anderem wegen der Einführung neuer Boni. Gleichzeitig bleibt nach wie vor ungeklärt, ob das KWKG eine Beihilfe ist oder nicht. Zudem müssen Betreiber von KWK-Anlagen teilweise auch die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) berücksichtigen –, sofern der Strom ganz oder teilweise selbst verbraucht werden soll –, und auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beachten, mit dem ab 2021 fossile Brennstoffe einen CO2-Preis erhalten.

Mit seinem KWK-Merkblatt bietet der DIHK eine Orientierungshilfe rund um das KWKG und angrenzende Gesetze. Wie viel KWK-Umlage muss mein Unternehmen 2020 und in den Folgejahren bezahlen? Welche Vergütung kann ich für meine modernisierte Anlage erwarten, welche für meine nachgerüstete Anlange? Wie hoch ist der Kohleersatzbonus? Was muss ich tun, damit ich an Ausschreibungen teilnehmen kann? Diese und viele andere Fragen rund um Standard-Förderung von KWK-Anlagen, über Zusatz-Boni oder über Themen wie Ausschreibung, Eigenversorgung und Meldepflichten beantwortet der Leitfaden, der hier zum Download bereitsteht.

Es handelt sich um ein lebendes Dokument. Daher sind wir für Hinweise und Anregungen dankbar und werden diese mit einer dann folgenden Aktualisierung aufnehmen.

Quelle: DIHK

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