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Corona-Krise: Massive Steigerung der Strompreise vor der Tür

Es klingt erst einmal wie ein Lichtblick in schwierigen Zeiten. Unternehmen, die jetzt Strom einkaufen müssen, können richtig sparen. Schließlich haben sich die Preise an der Strombörse von 40 Euro/MWh seit dem Beginn der Corona-Krise auf 20 Euro halbiert. Doch in nicht allzu weiter Ferne ziehen schon wieder dunkle Wolken auf. Denn die nächste große Welle der Erhöhung von Umlagen und Netzentgelten steht zum Jahreswechsel an und wird die Einsparungen beim Börsenstrompreis deutlich übersteigen. Es sei denn, die Bundesregierung ergreift Gegenmaßnahmen und finanziert beispielsweise Teile der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt.

Wie so oft steht die EEG-Umlage im Zentrum der Debatten. Ihr Anstieg zum Jahresbeginn 2021 wird von drei Faktoren getrieben:

  • Der hohen Einspeisung erneuerbarer Stromerzeuger durch das bisher überdurchschnittlich sonnige und gleichzeitig windige Wetter in diesem Jahr,
  • dem Rückgang der Stromnachfrage durch die Wirtschaft infolge der Coronavirus-Pandemie sowie
  • den gesunkenen Erlösen beim Verkauf des erzeugten Ökostroms an der Strombörse.

Der Einfluss des Wetters auf das EEG-Konto wurde besonders im März deutlich, einem erst in den letzten Tagen vom Coronavirus geprägten Monat. War 2019 noch ein Anstieg des EEG-Kontostands von 300 Mio. Euro zu verzeichnen, sank dieser 2020 um 500 Mio. Dies lag an den zweithöchsten monatlichen Auszahlungen aller Zeiten an die Anlagenbetreiber; und das zu einer Jahreszeit, in der Photovoltaikanlagen in der Regel noch wenig Strom erzeugen. Sollte diese Wetterlage anhalten, wird das EEG-Konto allein dadurch ins Minus rutschen. Dieses Defizit müsste 2021 durch eine höhere EEG-Umlage ausgeglichen werden.

Eine seriöse Wettervorhersage für ein ganzes Jahr ist nicht leistbar. Zuverlässig abschätzbar ist hingegen bereits, dass die Stromnachfrage in diesem Jahr aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie um einiges niedriger sein wird als prognostiziert. Dadurch gehen dem EEG-Konto erhebliche Einnahmen verloren. Hinzu kommt, dass die Verkaufserlöse von Strom aus Windrädern, PV- und Biomasseanlagen aufgrund der niedrigen Strompreise unter den Erwartungen liegen werden. Diese Entwicklung führt im Umkehrschluss zu höheren Ausgaben aus dem EEG-Topf. Erste Schätzungen gehen daher davon aus, dass die EEG-Umlage vor diesem Hintergrund von derzeit 6,8 Cent/kWh auf mindestens über 8 Cent und im Extremfall auf knapp 10 Cent explodieren könnte, wenn der Staat nicht gegensteuert.

Mit der Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) hat die Bundesregierung angekündigt, Teile der Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung für die Finanzierung des EEG zu verwenden. Allerdings ist noch unklar, ob die Entlastung tatsächlich bereits 2021 greift und wie hoch diese dann ausfallen wird. Klar ist: Selbst eine Senkung um 1,5 Cent/kWh würde die EEG-Umlage im besten Fall auf dem heutigen Niveau stabilisieren. Eine wirkliche Entlastung für die Unternehmen sieht anders aus.

Einnahmenausfälle sind im Übrigen auch bei den anderen Umlagen zu erwarten (KWK, Offshore, §19, Abschaltbare Lasten), die dadurch ebenfalls steigen werden. Die Netzentgelte werden ebenfalls kräftig zulegen, da kalkulierte Einnahmen wegen rückläufiger Stromverbräuche fehlen. Erste Schätzungen gehen von einer Erhöhung um 10 bis 15 Prozent aus. Die Ausfälle werden dann auch hier durch höhere Entgelte 2021 kompensiert werden müssen.

Die Debatte über zu hohe Strompreise wird damit spätestens, wenn im Herbst die Höhe der Umlage und der Netzentgelte bekannt gegeben wird, wieder voll entbrennen. Eines steht fest: Je länger die Coronavirus-Krise mit der Schließung ganzer Branchen dauert, desto heftiger wird der Strompreisschock 2021 ausfallen. Höhere Strompreise werden sich dann als Gift für den bis dahin hoffentlich einsetzenden wirtschaftlichen Aufschwung bei den Unternehmen erweisen.

Zu existenzgefährdenden Kostensteigerungen könnte es für Unternehmen kommen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und in der Folge entsprechend einschlägiger beihilferechtlicher Vorgaben der EU von der EEG-Umlagenbegrenzung sowie Strom- und Energiesteuerentlastungen ausgeschlossen werden.

Um für die Unternehmen eine solche Abwärtsspirale rechtssicher zu vermeiden, bedarf es so schnell wie möglich einer klaren Entscheidung der Europäischen Kommission, auf die nicht nur der DIHK seit Wochen drängt.

Gelten sollte: Unternehmen, die aufgrund der Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, dürfen weiterhin Umwelt- und Energiebeihilfen, inklusive Entlastungen bei der Energie- und Stromsteuer, erhalten. Nur durch eine solche Klarstellung im befristeten Beihilferahmen ließen sich Situationen vermeiden, in denen auf der einen Seite zur Existenzsicherung der Unternehmen staatliche Liquiditätshilfen gewährt werden, diese dann aber auf der anderen Seite durch einen Wegfall bestehender energierechtlicher Entlastungen in ihrer Wirkung konterkariert werden.

Quelle: DIHK, Berlin

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