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CO2-Grenzausgleich: Deutschland fordert Prüfung von Alternativen

Die Bundesregierung unterstreicht dies in einer gemeinsamen Erklärung mit Belgien, der Tschechischen Republik und Ungarn zu den Schlussfolgerungen des Energieministerrats, die im schriftlichen Verfahren am 25. Juni angenommen wurden.

In den Schlussfolgerungen des Rats der Energieminister zur Covid-Pandemie und den Folgen für den Energiesektor stellen die Minister fest, „dass für künftige Investitionen in die Dekarbonisierung weitere Anreize und gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden müssen, unter anderem durch einen weiterhin funktionierenden CO2-Markt der EU und dessen Verbesserung sowie die gleichzeitige Ausarbeitung eines CO2-Grenzausgleichssystems, bei der die WTO-Regeln einzuhalten sind“.

Die Schlussfolgerungen konnten aufgrund von Meinungsverschiedenheiten nicht beim Treffen der Energieminister am 15. Juni 2020 verabschiedetet werden. Stattdessen wurde der Text auf Arbeitsebene weiter überarbeitet und letztlich im schriftlichen Verfahren angenommen.

Die Bundesregierung verweist gemeinsam mit der belgischen, tschechischen und ungarischen Regierung in einer an die Schlussfolgerungen angehängten, zusätzlichen Erklärung auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 19. Dezember 2019. In dieser Erklärung fordern die Staats- und Regierungschefs die Entwicklung von Carbon-Leakage-Schutzmechanismen, die mit WTO-Recht in Einklang stehen. Zudem nimmt der Europäische Rat die Pläne der Europäischen Kommission zur Kenntnis, einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus für emissionsintensive Sektoren einzuführen.

Die vier Länder unterstreichen in ihrer Erklärung zu den Schlussfolgerungen des Energieministerrats zudem, dass in einer umfassenden Folgenabschätzung zunächst alle Ausgestaltungsmöglichkeiten sowie Alternativen geprüft werden sollten.

Der DIHK hat am 1. April Leitlinien zu CO2-Grenzausgleichsmechanismen veröffentlicht.

Quelle: DIHK

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