Bundeskabinett gibt TA Luft frei

Das Bundeskabinett hat die 200 Maßgaben der Bundesländer zur TA Luft bestätigt. Damit kann die für 50.000 genehmigungsbedürftige Anlagen in Deutschland zentrale Verwaltungsvorschrift zum ersten Mal seit 2002 neu gefasst werden. Sie muss noch im Bundesministerialblatt verkündet werden. Am ersten Tag des dritten auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats wird sie in Kraft treten. Wahrscheinlich also am 1. Oktober 2021.

Da die TA Luft eine Verwaltungsvorschrift und keine Verordnung ist, gelten die Regelungen für genehmigungsbedürftige Anlagen erst bei entsprechenden Anordnungen der zuständigen Behörden. Für sie werden in der Vorschrift verschiedene Vorgaben zur Verhältnismäßigkeit und Fristsetzung nachträglicher Anordnungen definiert. Die unter Nummer fünf neu gefassten Anforderungen an bestimmte Anlagenarten beinhalten für bestehende Anlagen teilweise abweichende Fristen.

Für Unternehmen, die sich in einem Genehmigungsverfahren befinden oder dies planen, sind die Übergangsbestimmungen in Nummer 8 relevant: „Genehmigungsverfahren sollen nach den Vorgaben der TA Luft von 2002 zu Ende geführt werden, wenn vom Vorhabenträger vor dem Inkrafttreten ein vollständiger Genehmigungsantrag gestellt wurde.“

Ein konsolidierter Text der Änderungen des Bundesrates liegt noch nicht vor:

Die Drucksachen aus Regierungsentwurf (Link) und Änderungen der Bundesländer (Link) finden Sie auf den Seiten des Bundesrates: Link.

Quelle: DIHK

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