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Neue EU-Beihilferegeln für Klima, Energie und Umwelt

Um die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen EU-Ziele erreichen zu können, werden die EU-Mitgliedstaaten auch zukünftig öffentliche Fördermaßnahmen aufsetzen müssen. Damit dies ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt und möglichst kosteneffizient geschieht, wird die Europäische Kommission ihre Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen bis Ende 2021 überarbeiten. Dieses nun „Climate, Energy and Environmental Aid Guidelines“ (CEEAG) genannte Regelwerk legt die Voraussetzungen fest, unter denen Vorhaben zum Schutz der Umwelt, des Klimas und zur Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit gefördert werden können.

Der Entwurf sieht vor, bestimmte bestehende Vorschriften zu vereinfachen und zu aktualisieren sowie den Anwendungsbereich der Leitlinien etwa um die Themenfelder saubere Mobilität und Dekarbonisierung der Industrie zu erweitern. Hierdurch sollen die geltenden Regeln an strategische Prioritäten, wie den europäischen Green Deal, angepasst werden.

DIHK für Beibehaltung der Entlastungsregeln

Für die deutsche Wirtschaft – ganz besonders für energieintensive Betriebe – sind die neugefassten Regeln für die Entlastung bestimmter Branchen von strombezogenen Abgaben und Umlagen von hoher Relevanz.

Hier identifiziert der DIHK in seiner Stellungnahme dringenden Nachbesserungsbedarf, da der Entwurf eine drastische Kürzung der entlastungsberechtigten Branchen vorsieht. Um „Carbon Leakage“, also ein durch hohe Energiewendekosten bedingtes Abwandern der Betriebe ins Ausland, wirkungsvoll zu verhindern, empfiehlt der DIHK, die umfassendere Sektorenliste aus den bisherigen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien beizubehalten. Zudem gibt er zu bedenken, dass hohe Strompreise ein Hindernis für die aus klimapolitischen Gründen notwendige stärkere Elektrifizierung in der Industrie darstellen.

Darüber hinaus unterstützt der DIHK unter anderem Vorgaben zur Vermeidung von Wechselwirkungen mit bestehenden Politikinstrumenten, wie etwa dem Europäischen Emissionshandel, oder den Ansatz, Beihilfen – soweit möglich und nicht zu aufwendig – über eine Ausschreibung zu vergeben. Bei den Regeln für die Ausgestaltung von Kapazitätsmechanismen sei jedoch eine stärkere und teils präzisere Ausrichtung auf die Strombinnenmarktverordnung erforderlich, mahnt er.

Wie sich der DIHK im Rahmen der EU-Konsultation zum Leitlinienentwurf im Detail geäußert hat, lesen Sie in der DIHK-Stellungnahme vom 2. August 2021 zum Entwurf der Beihilfeleitlinien CEEAG.

Quelle: DIHK

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