Beschränkung von PFAS unter REACH: erneute Konsultation

Die nationalen Behörden Deutschlands und weiterer Staaten haben am 15. Juli 2021 eine formale Absichtserklärung veröffentlicht, im Zeitraum eines Jahres einen Beschränkungsvorschlag (REACH Annex XV) zu allen Per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS) an die ECHA zu übermitteln. Dazu hat die Bundesstelle für Chemikalien eine erneute Stakeholder-Konsultation eröffnet, an welcher sich Unternehmen bis zum 19. September 2021 beteiligen können.

Mit der Konsultation wollen die bezüglichen Staaten weitere Informationen zur Verwendung, Freisetzung und möglichen Alternativen (und damit verbundenen Kosten) zu PFAS einholen. Die Ergebnisse sollen in die Risikobewertung und sozioökonomische Analyse (SEA) einfließen.

Die Konsultation richtet sich sowohl an Hersteller, Importeure als auch Vertreiber und Downstream-User. Als Produkte stehen unter anderem Kosmetika, Schmiermittel, Lebensmittelverpackungen, Bauprodukte, Medizinprodukte, Elektronikgeräte oder Textilien im Fokus (für eine genaue Übersicht siehe Konsultation).

Vom Begriff der PFAS sind diverse synthetische Chemikalien umfasst. Weitere Informationen zur PFAS finden Sie auf der Website der ECHA hier.

Die Konsultation sowie die Absichtserklärung der fünf Staaten finden Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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