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Anhang VIII der CLP-Verordnung: ECHA veröffentlicht Leitlinien zur Präzisierung der Kennzeichnungsanforderungen für Meldungen

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihre Leitlinien für harmonisierte Giftinformationen (Anhang VIII der CLP-Verordnung) aktualisiert (Version 3.0), um Änderungen nach der ersten Änderung des Anhangs, die am 20. Januar 2020 in Kraft getreten ist, aufzunehmen. Darüber hinaus bereitet die ECHA zusätzliche Änderungen der Leitlinien vor, die sich aus der zweiten Änderung von Anhang VIII der CLP-Verordnung ergeben.

Diese wurde am 15. Mai 2020 mit den zuständigen Behörden für REACH und CLP (CARACAL) konsultiert und wird nach Angaben der ECHA voraussichtlich bis zum Ende dieses Sommers von der EU-Kommission angenommen.

Die im Raume stehenden Änderungen betreffen Fragen der Durchführbarkeit – z. B. bei Mischungen mit hoher oder unvorhersehbarer Zusammensetzungsvariabilität, bei denen eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von Meldungen und UFIs erforderlich wäre.

Darüber hinaus führt die EU-Kommission erneut eine Konsultation zur Änderung des Anhang VIII der CLP-Verordnung durch. Diese dauert bis zum 09. Juni 2020 an. Etwaige Hinweise und Anregungen senden Sie gerne bis zum 06. Juni 2020 an hundhausen.moritz@dihk.de .

Die Mitteilung der ECHA finden Sie hier.

Die Konsultation der EU-Kommission finden Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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