Abfallverbringung in der EU vor dem Hintergrund von Corona: Aktuelle Hinweise

Die EU-Kommission hat am 30. März 2020 Leitlinien mit Empfehlungen und Hinweisen veröffentlicht, um trotz Corona-Krise einen reibungslosen grenzüberschreitenden Transport von Abfällen in der EU zu erleichtern.

Dazu soll das Dokument vor allem zu einer Vereinheitlichung der Ansätze in den EU-Mitgliedsstaaten beitragen und ein hohes Maß an Gesundheitsschutz aufrechterhalten. Die Guidelines richten sich an die zuständigen Behörden sowie Unternehmen.

Das Dokument besteht aus drei Abschnitten:

–           Sicherstellung eines reibungslosen grenzüberschreitenden Abfalltransports
in der EU

–           Elektronischer Austausch von Dokumenten und Informationen

–           Erleichterung der Abläufe

Die Guidelines der EU-Kommission finden Sie hier.

Abfälle an der Grenze als Waren eingestuft

Das Bundesumweltministerium teilt dazu im Zuge von Grenzschließungen auf Anfrage mit, dass zu exportierende Abfälle hinsichtlich der Grenzüberschreitung als Waren eingestuft werden und somit unter die Warenverkehrsfreiheit der EU fallen. Andere EU-Mitgliedsstaaten wie Polen und Dänemark haben offenbar zurzeit gleiche Regelungen.

Quelle: DIHK, Berlin

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