BNetzA veröffentlicht Handreichung zu Fristverlängerung bei EEProjekten

Aufgrund der Corona-Krise können Wind-, PV- und Biomasseanlagen ggf. nicht rechtzeitig realisiert werden. Dadurch können Zuschläge erlöschen und/oder Strafzahlungen erfolgen. Die Bundesnetzagentur hat nun eine Handreichung veröffentlicht, wie sie mit dieser Thematik umgeht. Die Projektierer erhalten die Möglichkeit, Fristverlängerungsanträge zu stellen, sofern es sich um Anlagen handelt, die vor dem 1. März 2020 einen Zuschlag erhalten hatten.

  • Anträge können erst gestellt werden, wenn die verbleibende Realisierungsfrist unter acht
    Monate beträgt.
  • Der Antrag muss die gewünschte Dauer der Verlängerung in Monaten enthalten.
  • Verlängerungen werden nur für Projekte gewährt, die im Zuge der Corona-Krise Probleme haben.

Die Handreichung der BNetzA finden Sie hier: Antrag_Fristverlaengerung
Quelle: DIHK

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