Nicht vergessen: Änderung des Lieferkettengesetzes ab 2024 – wer ist betroffen?

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Geltungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgedehnt. Haben Sie Kunden mit mehr als 1.000 Mitarbeitern? Dann sollten Sie sich dringend informieren.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Nachhaltige Lieferketten am Beispiel Pakistan – Online-Veranstaltung
Durch das Lieferkettengesetz sowie das wachsende Nachhaltigkeitsbewusstsein von Endkunden stehen einige Branchen – wie u. a. die Textilbranche mit ihren komplexen Prozessstufen – vor der sehr großen Herausforderung, Transparenz bis an den Anfang der Lieferkette herzustellen sowie die globale Wertschöpfungskette umweltbewusster und verantwortungsvoller zu gestalten. Wie gelingt das den betroffenen Unternehmen?
Lieferkettengesetz: BAFA veröffentlicht Fragenkatalog zur Berichterstattung
Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen. Der Bericht generiert sich aus den Antworten eines strukturierten Fragebogens.
Webinar: Lieferkettengesetz 2023 – Was Unternehmen jetzt vorbereiten müssen!

Am 1. Januar 2023 wird das neue deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) in Kraft treten. Zwar sind zunächst nur Großunternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigte betroffen, dennoch werden die Vorschriften auch Folgen für kleine und mittelständische Zulieferer mit bis zu 3.000 Beschäftigte haben.