Lieferkettengesetz: Verschiebung der Einreichungsfrist für Berichte

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Frist für die Einreichung von Berichten verlängert. Die Berichte müssen nun nicht mehr bis zum 31. Mai 2024, sondern bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen.
Lieferkettengesetz: Wozu können Zulieferer aufgefordert werden?

Lieferkettengesetz: Viele Zulieferer haben in den vergangenen Monaten Schreiben von ihren Kunden erhalten. Es werden die unterschiedlichsten Dinge abgefragt und es herrscht Unsicherheit, wie weit diese Abfragen gehen dürfen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte einen verständlichen Leitfaden zu diesem Thema herausgegeben. Der Download ist kostenlos.
Nicht vergessen: Änderung des Lieferkettengesetzes ab 2024 – wer ist betroffen?

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Geltungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgedehnt. Haben Sie Kunden mit mehr als 1.000 Mitarbeitern? Dann sollten Sie sich dringend informieren.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Nachhaltige Lieferketten am Beispiel Pakistan – Online-Veranstaltung
Durch das Lieferkettengesetz sowie das wachsende Nachhaltigkeitsbewusstsein von Endkunden stehen einige Branchen – wie u. a. die Textilbranche mit ihren komplexen Prozessstufen – vor der sehr großen Herausforderung, Transparenz bis an den Anfang der Lieferkette herzustellen sowie die globale Wertschöpfungskette umweltbewusster und verantwortungsvoller zu gestalten. Wie gelingt das den betroffenen Unternehmen?
Lieferkettengesetz: BAFA veröffentlicht Fragenkatalog zur Berichterstattung
Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen. Der Bericht generiert sich aus den Antworten eines strukturierten Fragebogens.
Webinar: Lieferkettengesetz 2023 – Was Unternehmen jetzt vorbereiten müssen!

Am 1. Januar 2023 wird das neue deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) in Kraft treten. Zwar sind zunächst nur Großunternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigte betroffen, dennoch werden die Vorschriften auch Folgen für kleine und mittelständische Zulieferer mit bis zu 3.000 Beschäftigte haben.