Frankreich: Green Building – Neues Gesetz ab 1. Juli 2023
gtai – In Sachen Begrünung legt das Gesetz Wert darauf, dass bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Zum Beispiel soll sich die Bewässerung nur in Notfällen aus Leitungswasser speisen – normalerweise soll gesammeltes Regenwasser verwendet werden.
Frankreich: Erweiterte Herstellerverantwortung für Produkte und Materialien aus dem Bauwesen
Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Frankreich eine Erweiterte Herstellerverantwortung für Produkte und Materialien aus dem Bauwesen. Ausländische Unternehmen sind von den neuen Regelungen insbesondere bei Direktlieferungen an in Frankreich ansässige Handwerker bzw. bei der Durchführung von Bauarbeiten in Frankreich von diesen neuen Regelungen betroffen.
Mittelstandsbörse Frankreich: Kooperationsgespräche in Paris führen

Um NRW-Unternehmen die Gelegenheit zu bieten Einblicke in die französische Industrie zu gewinnen und auch geeignete Geschäftspartner zu finden, organisieren die IHK Ostwestfalen und die AHK Frankreich gemeinsam mit NRW.Global Business eine Mittelstandsbörse, die vom 6. bis 7. Dezember 2022 in Paris stattfinden wird.
Frankreich: Geschäftschancen nutzen – Vertrieb richtig angehen – online Veranstaltung
Frankreich ist der zweitgrößte europäische Markt und seit vielen Jahren einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands. Allerdings unterscheidet sich der französische deutlich vom deutschen Markt und das erschwert den Markteintritt enorm. Unternehmen scheitern, wenn die typisch deutsche Unternehmensstrategie auf die Kaufgewohnheiten der Franzosen trifft.
Frankreich: Update Kennzeichnungspflicht
Am 29. Juni 2021 wurde die Verordnung zur Durchführung der im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Haushalts-verpackungen sowie Produkten, die einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, verabschiedet.
Frankreich: Nun doch KEINEN Gebührenaufschlag für Verpackungen mit grünem Punkt ab 1. April
PRO Europe sowie 5 französische Verbände haben einen Eilantrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt, welchem das oberste französische Verwaltungsgericht (Conseil d’État) am 15. März 2021 stattgegeben hat. Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit bis zur Entscheidung des Hauptsacheverfahrens ausgesetzt.