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Ausweis der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Produkten für den französischen Markt- Verordnung 2022-748

Menschen in einer Müllsortieranlage zur Veranschaulichung des Themas Kreislauftwirtschaft.

Nachstehend erhalten Sie wichtige Informationen zur Verordnung 2022-748 zum Ausweis der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Produkten, die auf den französischen Markt gebracht werden.
Die Informationspflicht betrifft Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer von Produkten, die die gesetzlich festgelegten Umsatz- und Absatzschwellenwerte überschreiten und wird von 2023 bis 2025 schrittweise umgesetzt, beginnend mit umsatzstarken Unternehmen ab 2023 bis hin zu kleinen und mittleren Unternehmen ab 2025.

Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Produkten (loi AGEC) – Webinar am 14.09.2023

Eine neue Verpflichtung im Rahmen des französischen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (loi AGEC) ist der Ausweis der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Produkten. In diesem Rahmen sind Unternehmen verpflichtet Informationen zu den Produkt- bzw. Verpackungseigenschaften aufzuführen. Dies ist nicht zu verwechseln mit der Triman-Kennzeichnung, es handelt sich um eine zusätzliche Kennzeichnung.

Grüner Punkt Frankreich

Auf dem Bild ist die Erde zu sehen, um die sich drei grüne Pfeile befinden.

Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit nichtig und wird nicht eingeführt. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich ohne Einschränkung möglich, ist jedoch keine Pflicht.

Frankreich: Green Building – Neues Gesetz ab 1. Juli 2023

gtai – In Sachen Begrünung legt das Gesetz Wert darauf, dass bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Zum Beispiel soll sich die Bewässerung nur in Notfällen aus Leitungswasser speisen – normalerweise soll gesammeltes Regenwasser verwendet werden.