Eine neue Verpflichtung im Rahmen des französischen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (loi AGEC) ist der Ausweis der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Produkten. In diesem Rahmen sind Unternehmen verpflichtet Informationen zu den Produkt- bzw. Verpackungseigenschaften aufzuführen. Dies ist nicht zu verwechseln mit der Triman-Kennzeichnung, es handelt sich um eine zusätzliche Kennzeichnung.
Wir informieren
- über die Verordnung 2022-748
- welche EPR-Bereiche und welche Unternehmen betroffen sind und
- was für Sie zu tun ist.
Referent/-in des Webinars:
– Jennifer Baumann, Stellvertretende Leitung Umweltreporting & Compliance (AHK Frankreich)
– Grischka Nissen, Referent Umweltreporting & Compliance (AHK Frankreich)
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Donnerstag, 14. September 2023 um 10 Uhr | Verordnung 2022-248, Ausweis der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Produkten |
Quelle: Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer